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Ohne Bildrechte geht es nicht

Aktualisiert: 16. Apr.

Wie Du die Bilder aus einem Fotoshooting nutzen darfst.


Eher selten kommt es vor, dass ich Diskussionen über die Bildrechte mit meinen Kunden habe. Zwar bezahlst du deine Fotos die ich von dir mache, aber das heisst nicht, dass sie dir gehören. Wie bitte? Ja du hast richtig gelesen. Barbara ist eine Expertin wenn es um Bildwissen geht. Sie erklärt es hier genau und wenn du wissen willst, welche Rechte du dir mit meinem Fotovertrag erwirbst, dann lies bis zum Schluss.

Barbara Walter Bildwissen.de
Barbara Walter - Bildnachweis: Marina Rosa Weigl

Gastbeitrag von Barbara Walter


Barbara Walter aus Köln ist Expertin für Bildbeschaffung und Bildrecht. Ihre umfangreichen Kenntnisse hat sie in drei Jahrzehnten bildredaktioneller Tätigkeit erworben. Dazu gehörte auch die Organisation diverser Fotoshootings. Kompetenz, Seriosität und strukturierte Wissensvermittlung hat sie sich auf die Fahnen geschrieben. Mehr über Barbara und ihr Semi


nar-Angebot findest Du auf ihrer Website www.bildwissen-kompakt.de und auf ihrem Instagram-Kanal @bildwissen.



Du hast Deine Traum-Fotografin gefunden und das Fotoshooting mit ihr war ein voller Erfolg.

Endlich hast Du professionelle Fotos, die Dein Business so richtig zum Strahlen bringen. Aber hast Du auch abgeklärt, wie genau Du die Fotos nutzen darfst?

Die Vereinbarung von Nutzungsrechten wird nämlich sehr häufig vergessen, obwohl sie zu den wichtigsten Punkten gehört, die vor einem Fotoshooting abgesprochen werden sollte.


Vor dem Shooting Nutzungsrechte vereinbaren

Schon oft habe ich den Satz gehört: „Wenn ich Bilder von einer Fotografin gekauft habe, dann gehören sie mir und ich kann alles damit machen.“ Das ist leider falsch und kann am Ende zu Missverständnissen und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Streitigkeiten führen.

Denn das Eigentum an Fotos verbleibt bei der Fotografin! Das bedeutet, sie ist die Urheberin ihrer Bilder und Du kannst nur Nutzungsrechte von ihr erwerben. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Urheberschaft an einem Bild nicht übertragbar ist. Das bedeutet, auch wenn Du für ein Bild bezahlst, geht es nicht in Deinen Besitz über. Die Urheberin hat umfangreiche Rechte und kann bestimmen, wer ihre Fotos nutzt, wo sie veröffentlicht werden dürfen und ob ein Bildnachweis angebracht werden muss. Denn unter anderem beinhaltet das Urheberrecht, dass der Ersteller eines Fotos das Recht auf Nennung seines Namens hat.

Daher ist es von großer Wichtigkeit, vor einem Fotoshooting einen Vertrag mit der Fotografin abzuschließen, und zwar am besten in schriftlicher Form. Denn kommt es einmal zu rechtlichen Problemen, dann ist es immer besser, sich nicht auf mündliche Absprachen verlassen zu haben.

Ein solcher Fotografenvertrag kann ganz unterschiedlich gestaltet sein. Letztendlich ergibt sich die Ausgestaltung aus den Absprachen zwischen dem Auftraggeber und der Fotografin. Wichtige Punkte, die festgehalten werden sollten, sind zum Beispiel die Anzahl der Fotos, die der Kunde erhalten soll, der Liefertermin, die Bildqualität und nicht zuletzt das Honorar. Der Kunde möchte die Fotos am liebsten auf seiner Website, seinen Social Media-Kanälen und in einer Broschüre veröffentlichen? Dann sollte das genau so auch in dem Vertrag stehen. Die Fotografin ist in der Regel daran interessiert, ihren Kunden entgegenzukommen und ihnen weitreichende Rechte einzuräumen. Aber sie hat als Urheberin die Möglichkeit, eigene Wünsche zu äußern. Viele Fotografinnen möchten zum Beispiel die Fotos aus einem Shooting auf ihren eigenen Kanälen zu Werbezwecken verwenden. Dies sollte auch in einem Vertrag festgelegt werden, damit es nachher keinen Ärger mit dem Kunden gibt.

Nutzungsrechte können unterschiedlich definiert werden. Es gibt zum Beispiel ein einfaches Nutzungsrecht und ein ausschließliches. Im ersteren Fall ist die Nutzung durch andere Personen weiterhin erlaubt, das heißt, es könnte sein, dass die Fotos, die Du erwirbst, auch woanders auftauchen. Im Falle eines exklusiven Fotoshootings wird in der Regel ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt, das bedeutet, Du kannst die Bilder exklusiv nutzen.


Nutzungsrechte sind vielfältig

Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es noch?

Räumliche und zeitliche Festlegung: Wo willst Du die Bilder einsetzen (Social Media, Website, Zeitschrift, Broschüre, Buch und so weiter)?

Einmalige Nutzung/mehrmalige Nutzung: Möchtest Du die Fotos nur einmalig verwenden oder immer wieder?

Bildbearbeitung: Du möchtest die Bilder nachträglich bearbeiten und verändern? Dazu brauchst Du eine Erlaubnis der Fotografin.

Es gibt noch weitere nutzungsrechtliche Fragen, zum Beispiel, ob die Fotos für kommerzielle Zwecke gebraucht werden dürfen, etwa für Werbung. Viele Fotografinnen möchten nicht, dass ein Kunde ihre Bilder weiterverkauft, was ebenfalls schriftlich festgehalten werden sollte.

Wie bereits erwähnt, kann ein Fotografenvertrag unterschiedlich gestaltet sein. Es gibt Musterverträge, aber oft ist es besser, einen individuellen Vertrag zu schließen. Das setzt voraus, dass der Kunde sich vor dem Fotoshooting ausgiebig Gedanken darüber macht, was er mit den Bildern anfangen möchte und wo sie erscheinen sollen. Natürlich ist es auch im Nachhinein noch möglich, die Nutzungsrechte nach Absprache mit der Fotografin zu erweitern oder zu ändern. Nehmen wir an, Du hast nur die Online-Nutzung vereinbart, möchtest die Bilder aber nun für ein Workbook oder eine Zeitschrift verwenden, die gedruckt werden sollen. Dann ist es in der Regel kein Problem, darüber mit der Fotografin zu sprechen. Sie wird wahrscheinlich noch einmal ein Honorar für diese Nutzung verlangen, was sich aber meist im Rahmen hält. Wichtig ist nur, die Fotos nicht einfach für Zwecke zu nutzen, die vorher nicht abgesprochen waren.

Einige Fotografinnen gewähren ihren Kunden weitreichende Rechte, andere legen sehr genau und detailliert fest, was der Kunde mit den Fotos machen darf und was nicht. Letztendlich entscheidet der Umfang der Nutzungsrechte und nicht zuletzt auch die Anzahl der Fotos, die der Kunde erhält, über das Honorar der Fotografin.


Aber nicht nur die Nutzungsrechte sollten im Vorfeld abgeklärt werden. Brauchst Du Models oder Statisten für Dein Shooting? Diese wichtige Frage musst Du unbedingt im Vorfeld klären. Denn hier kommt das Recht am eigenen Bild ins Spiel. Du darfst in Deutschland Menschen nicht einfach fotografieren und diese Bilder ohne deren ausdrückliches Einverständnis veröffentlichen. Sind die Personen auf den Fotos erkennbar, dann benötigst Du eine Einverständniserklärung. Auch wenn Du für Dein Fotoshooting Freunde oder Bekannte verpflichtest, dann solltest Du Dir eine kurze schriftliche Bestätigung geben lassen, dass sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Im professionellen Bereich unterschreiben Statisten oder Models einen sogenannten Model Release-Vertrag. Darin wird vermerkt, welche Art von Aufnahmen die Fotografin machen darf und wofür diese verwendet werden sollen. Das ist sehr wichtig, damit Du die Bilder im Anschluss unbedenklich für Dein Unternehmen nutzen darfst.

Wie Du siehst, gehört zu einem Fotoshooting mehr als die richtige Kleidung und die optimale Location. Die bildrechtliche Abklärung ist elementar und erlaubt Dir, Deine Traumfotos rechtlich sicher für Dein Unternehmen einzusetzen. Wenn Du unsicher bist und mehr zu diesem Thema wissen möchtest, sprich mich gerne an und schreib mir eine E-Mail an bildwissen@web.de. Wir vereinbaren ein kostenfreies Beratungsgespräch und klären Deine Fragen ganz in Ruhe.


Ich bedanke mich herzlich bei dir liebe Barbara für deinen umfassenden Beitrag. In meinem Fotovertrag erwirbst du dir, wenn wir nichts anderes ausmachen, ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht. Du kannst die Fotos also auf allen Medien nutzen und vervielfältigen. Für die Presse musst du einen Bildnachweis erbringen. Ich denke mal, das ist ziemlich grosszügig. Was darfst du nicht? z.B. die Fotos Verkaufen, dass darf nur ich 😍


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